Jedem kann es passieren das ihm ein Betreuer aufgezwungen wird.
Der Begriff Betreuer ist irreführend.
Er suggeriert das man z.B. Hilfe beim Einkaufen bekommt. Tatsächlich wird man entmündigt.
Der Betreuer ist ein Vormund der alle Entscheidungen in Sachen Wohnort, Finanzen, Vermögen, Gesundheit trifft. Man selber und die Angehörigen haben keine Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen. Der Ehepartner und Kinder können dem Betreuer keine Weisungen geben.
Betreuer kann jeder werden.
Man braucht keine besondere Qualifikation. Viele berufliche und ehrenamtliche Betreuer leisten trotzdem gute Arbeit. Ein Betreuer wird aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Der Betreuer meiner Kusine wurde mit 62 € pro Stunde für seine Arbeit gut bezahlt. Manche Angehörige sind mit der Betreuung unzufrieden oder sie fürchten um das Erbe, aber sie können nicht viel bewirken. Betreuer haben eine Auskunftspflicht gegenüber den Erben. Der Betreuer meiner Kusine blockte Fragen mit seinem Anrufbeantworter ab.
Die Kontrolle der Betreuer ist mangelhaft.
Keiner schaut ihnen richtig auf die Finger. Betreuer sind ständig in Versuchung Geld für sich selber abzuzweigen. Betrüger haben leichtes Spiel. Nur einmal im Jahr müssen Betreuer beim Vormundschaftsgericht einen Bericht abgeben. Das Gericht prüft nur oberflächlich. Der Betreuer meiner Kusine hatte in seiner Endabrechnung rund 30.000 Euro zu wenig Vermögen angegeben. Er wolte nicht betrügen, er hatte nur nicht sorgfältig gerechnet. Das konnte ich später mit Hilfe der Kontoauszüge von den Banken feststellen. Generell fallen dem Vormundschaftsgericht bei hohen Vermögen 10.000 Euro mehr oder weniger nicht auf.
Unter der Regie des Betreuers war das Vermögen um ca. 200.000 Euro geschrumpft. Ursache dafür war die Entwicklung am Finanzmarkt. In dieser Situation hätte auch Geld auf das Konto des Betreuers geflossen sein können ohne vom Vormundschaftsgericht bemerkt zu werden. Die Abrechnungen von Betreuern werden nur oberflächlich geprüft, abgehakt. Das Vormundschaftsgericht kassierte für die Prüfung des Berichts 800 Euro Gebühr. Bei Geldanlagen haben Betreuer die Möglichkeit eine Provisionen für sich herauszuholen. So war es vermutlich bei einer (unsinnigen) Anlage von 50.000 Euro in einen geschlossenen Immobilienfond.
Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten.
Der Betreuer muss Unterlagen, Dokumente, Urkunden, Kontoauszüge, Sparbücher, Wertgegenstände, alle von ihm verwahrten Gegenstände an den Erben aushändigen.
Der Betreuer meiner Kusine forderte bei der Übergabe 12.000 Euro, zahlbar sofort. Der Bevollmächtigte zahlte nicht.
Der Betreuer gab nur die Bankunterlagen heraus. Später gab er dem Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft einen Schließfachschlüssel. Der Schlüssel passte nicht zu dem Schließfach. Er war von einer anderen Bank. Außerdem gehören zu einem Schließfach immer zwei Schlüssel.
Der Betreuer verarschte die Erben. Fünf Leute hatten sich vergeblich bei der Dresdner Bank getroffen. Einige waren zur Auflösung des Schließfachs extra von Hamburg nach Berlin gefahren.
Im Schließfach waren Schmuck und Münzen. Der Bestand stimmte mit einer alten Liste des Betreuers nicht mehr überein. Die wertvollsten Münzen 'Deutsches Museum' fehlten.
Die Briefmarkenalben waren nicht im Schließfach. Sie waren in der Wohnung des Betreuers. Er hätte die wertvollsten Briefmarken zu seinen Gunsten verkaufen können. Für die Herausgabe der Briefmarkenalben stellt er die Bedingung seine Rechnung von 12.900 €, für seine Tätigkeit als Betreuer, zu bezahlen. Weil der Betrag durch nichts gerechtfertigt war zahlte der Bevollmächtigte nicht. So blieben die Briefmarkenalben im Besitz des Betreuers.
Schon vorher hatte er mehren Erben telefonisch angedeutet das er miterben würde. Der Betreuer schickte Einzelrechnungen an die Erben. Die Forderung des Betreuers ( 12.900 € ) war vom Vormundschaftsgericht nicht bewilligt und rechtlich nicht durchsetzbar. Betreuer können machen was sie wollen.