Vor dem Erben müssen Hürden überwunden werden.
Die Erbfolge
Man muss einen Antrag für einen Erbschein stellen.
Zuständig ist das Amtsgericht in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Mein Antrag wurde nach drei Wochen zurückgewiesen. "Bitte wenden sie sich an einen Notar oder an das zuständige Amtsgericht." Rechtspfleger weisen Anträge mit formellen Fehlern zurück. Die Verwandtschaftsverhältnisse (Namen, Adressen, Geburtsdatum) müssen genau beschrieben werden. Das Nachlassgericht darf an der Formulierung eines Antrags nichts verändern. Es kann den gestellten Antrag nur ablehnen oder ihm stattgeben.
Ein Erbschein legitimiert die Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers.
Man muss viele Urkunden beschaffen.
Der Antragsteller muss dem Nachlassgericht alle Verwandtschaftsverhältnisse durch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden nachweisen. Ich musste herausfinden wo die Verwandten geboren wurden, geheiratet haben, gestorben sind, welches Standesamt die nötigen Urkunden hat. Ein Standesamt wollte vor Herausgabe der Urkunde die Geschäftsnummer vom Amtsgericht haben, die ohne Urkunden nicht vorhanden ist.
Die Verwandtschaft muss mit Urkunden bewiesen werden.
Man muss nach Miterben suchen.
Der Erblasser hatte keine Kinder und keine Geschwister. Die Eltern und Großeltern lebten nicht mehr. Folglich erbten
Tante/Onkel, Cousine/Vetter, die mir nicht bekannt waren. Nebenbei, die meisten Erben kannten den Erblasser nicht.
Wenn ein Nachlassverwalter nach Erben sucht, dann kann das Jahre dauern. Ein Verwandter erinnerte sich an einen früheren Erbfall. Er teilte mir das Amtsgericht und die Aktennummer mit. Es dauerte 10 Wochen bis das zuständige Nachlassgericht in Berlin die Akte mit den Verwandwandschaftverhältnissen vom Amtsgericht Zittau bekam.
Ich fand heraus das es 17 Miterben gab.
Nach acht Monaten wurde der Erbschein erteilt. Ich fuhr von Hamburg nach Berlin um den Erbschein zu unterschreiben. Eine Woche später bekam ich den Erbschein für die 17 Erben.
Danach folgten vier Wochen Einspruchsfrist.
Im Erbschein sind die unterschiedlichen Anteile der Erben aufgeführt.
Über den Nachlass können alle Miterben nur gemeinsam verfügen.
Es besteht eine Erbengemeinshaft. Um Geld von einem Konto abzuheben müssten die 17 Miterben gemeinsam zur Bank gehen. Miterben können sich in der Erbengemeinschaft durch jemanden vertreten lassen. Ich bekam von allen Miterben eine beglaubigte Vollmacht mit ihrer Ausweiskopie. Die Vollmacht berechtigte mich Wertpapiere zu verkaufen, Konten aufzulösen etc. Die "Beraterbank" antwortete nach 3 Wochen nur:" Die Vollmacht ist nicht ausreichend." Banken fordern das alle Miterben ihren Vollmachtvordruck unterschreiben. Also brauchte ich als Vertreter der Erbengemeinschaft für jede Bank 17 unterschiedliche Vollmachten. Außerdem wollen Banken einen beglaubigten Erbschein haben. Nachdem ich alle Hürden überwunden hatte, konnte ich die Anteile der Erben von einem Sammelkonto auf deren Konto überweisen.
Ziel einer Erbengemeinschaft ist die Teilung des Nachlasses.
Nach dem Erben muss die Erbschaftssteuer bezahlt werden.
Der Bevollmächtigte hat für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 ErbStG ), oder muss sie selber bezahlen. Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind in Steuerklasse III. Bis 52.000 Euro zahlen sie 17% / bis 256.000 Euro 23% Erbschaftssteuer.
Das Geld für die Erbschaftssteuer hielt ich auf dem Sammelkonto zurück. Ich wollte die Steuer für alle zahlen, aber ich bekam zwei Wochen nach Erteilung des Erbscheins vom Finanzamt 19 Formulare zugesandt. An jeden Miterben sandte ich das Formular weiter. Das Finanzamt bekam alle Daten der Miterben.
Das Finanzamt schickte an alle Miterben individuelle Forderungen der Erbschaftssteuer.
Als Bevollmächtigter hatte ich viel Arbeit
Mein Erbschaft Ordner wurde übervoll.
Darin ist der Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht, mit den Erben, mit den Standesämtern, mit dem Betreuer der Verstorbenen, mit den Banken, mit dem Finanzamt, mit dem Steuerberater, mit der Treuhandgesellschaft, mit Versicherungen, mit einem Gericht, das bei der Suche nach den Erben hilfreich war. Im Ordner sind Urkunden von den Standesämtern, Meine Vollmachten von den Erben, zahlreiche Vollmachten für die Banken, die Informationen von Banken über die Kontostände, meine Excel-Tabellen um einen Überblick über den Nachlass zu bekommen, der Auftrag für die Grabpflege, der Erbschein, meine Steuererklärung für die Erbengemeinschaft.
Um das Schließfach zu kündigen und um zu sehen was da drin war, fuhr ich nach Berlin. Der Schlüssel zum Schließfach, den mir der Betreuer übergeben hatte, passte nicht. Ich musste noch mal nach Berlin fahren.
Es dauerte fast ein Jahr bis alles geregelt war.
Am längsten muss man auf eine Antwort von Behörden warten, die arbeiten im Schneckentempo. Die Banken haben schneller reagiert. Ich habe für einen Erbschein gesorgt, Vollmachten eingeholt, Dokumente beglaubigen lassen, viele Briefe geschrieben, die Konten bei den Banken aufgelöst.
Das Geld ließ ich auf ein Sammelkonto bei der Dresdner Bank überweisen.
Von der Bank bekam ich Mitteilungen über die Konto-Bewegungen. z.B. Abzüge für die Grabpflege, für einen Anwalt der für die Steuererklärung zuständig war, für Beerdigungskosten, für Gerichtskosten, für Betreuervergütung, für Bankgebühren usw. Mit Hilfe einer Excel Tabelle ermittelte ich was letztendlich auf dem Sammelkonto blieb,
und welcher Betrag den Erben, entsprechend ihrem Anteil, zustand.
Ich sorgte dafür das ihnen ihr Anteil auf ihr Konto überwiesen wurde.
Die Erbengemeinschaft konnte ich nicht ganz auflösen.
Die Erbengemeinschaft war mit 50.000 € am Einkaufszentrum Pankow in Berlin beteiligt, am Fundus 35. Das ist ein geschlossener Immobilien Fond. Den konnte man nur über den Zweitmarkt verkaufen. Dort bekam man statt 50.000 € nur ca. 25.000 €. Mein Verkaufsauftrag wurde von der Treuhandgesellschaft Jagdfeld und Partner abgelehnt. Lapidare Begründung: Sie gehören nicht zur Erbengemeinschaft.
Obwohl meine Vollmachten, die Kopien der Personalausweise und der notariell beglaubigte Erbschein der Treuhandgesellschaft vorlagen. Da hatte ich keine Lust mehr die Hindernisse beim Verkauf auch noch zu überwinden.
Das Einkaufszentrum brachte damals eine Rendite von 4 % . Das war ja auch gut.
Für die Treuhandgesellschaft Jagdfeld und Partner war ich der Ansprechpartner.
Die Rendite wurde jedes Jahr auf mein Konto überwiesen.
Die Anteile der Erben überwies ich weiter auf deren Konto.
Dabei war mir meine Excel Tabelle, mit den Namen, Anteilen, Kontodaten, Beträgen, hilfreich.
Einige Jahre ging das so problemlos. Dann nervte mich das Finanzamt.
Es schickte mir jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Erbengemeinschaft.
In einem Jahr stimmten die Anteile und Beträge nicht. Ich erhob Einspruch.
Daraufhin forderte das Finanzamt eine Feststellungserklärung im online Elster Formular
und eine Vollmacht von mir. Da beschloss ich den Anteil am Fundus 35 zu verkaufen.
Im Internet fand ich einen Interessenten.
Ich verfasste einen Brief an die 13 Erben, druckte ihn aus, kaufte Briefmarken und Umschläge, brachte die Briefe zur Post. Die Erben stimmten einem Verkauf für 69 % zu. Ich unterschrieb den Kaufvertrag und der Interessent kümmerte sich um die Abwicklung der Übertragung. So ging der Verkauf diesmal reibungslos über die Bühne.
Mein Auftrag als Bevollmächtigter die Erbengemeinschaft aufzulösen war erfüllt.
Ein Anwalt hätte mit der Auflösung der Erbengemeinschaft viel Geld verdienen können.
Die Anwalts Gebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet.
Meine Arbeit habe ich als ehrenamtliche Tätigkeit gesehen.
Mit einem Testament gibt es für die Erben keine Hürden.
Man muss dem Amtsgericht das Testament vorlegen.
Zuständig ist das Amtsgericht an dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Ohne Testament kann es Monate dauern bis man über sein Erbe verfügen kann.
Wenn man nach Erben suchen muss kann es sogar Jahre dauern.