Finanzamt überfordert

Finanzamt ist mit Erbengemeinschaft überfordert.

Für eine Erbengemeinschaft mit 17 Miterben war ich der Bevollmächtigte. Das Finanzamt schickte mir 19 doppelseitige Formulare für die Erbschafts-Steuererklärung.
Es drohte, von mir als Bevollmächtigten, die Erbschaftssteuer einzufordern.
 
Die Formulare schickte ich per Post an die Miterben weiter. Mit den ausgefüllten Formularen erhielt das Finanzamt die persönlichen Daten der 17 Miterben, ihre Anteile, die Steuernummern.
Das Finanzamt schickte an jeden Miterben einen Steuerbescheid für die Erbschaftssteuer.
Der Staat konnte die Erbschaftssteuer kassieren.
Den Einzug der Erbschaftssteuer bekam das Finanzamt noch gut hin.
 

Im Besitz der Erbengemeinschaft blieb ein Anteil

an einem geschlossenen Immobilienfond. Ein Anteil an einem Einkaufszentrum von Jagdfeld und Partner. Für die Treuhandgesellschaft J.u.P. war ich der Ansprechpartner der Erbengemeinschaft. Die Treuhandgesellschaft überwies jedes Jahr die Rendite auf mein Konto. Ich überwies das Geld, entsprechend der Anteile, an die Miterben weiter.
Die Treuhandgesellschaft J.u.P. meldete den Rendite-Betrag jedes Jahr an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erhebt Steuern für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Das Einkommen muss in der persönlichen Steuererklärung in der Anlage V angegeben werden.
Durch diesen Besitz der Erbengemeinschaft begann die Überforderung.
 

Vier Jahre später

Mein Finanzamt St. fragte mich nach der Steuernummer der Erbengemeinschaft. Schriftlich teilte ich dem Finanzamt St. die Steuernummer der Erbengemeinschaft mit. Dadurch wurde das Finanzamt Spandau geweckt, das für die Erbengemeinschaft zuständig war.
Einige Monate später bekam ich vom Finanzamt Sp fünf Briefe. In jedem Brief war für jedes Jahr ein Steuerbescheid für die Erbengemeinschaft. Im Steuerbescheid war aufgelistet welcher Miterbe für welchen Betrag Steuern bezahlen soll. Das Finanzamt Sp. forderte Steuererklärungen nachzureichen.
Das Finanzamt vermutete den Straftatbestand einer Steuerhinterziehung.
Die Steuerbescheide schickte ich per Post an die Miterben weiter. Einige waren verärgert und verunsichert. Die meisten Miterben waren Rentner und nicht steuerpflichtig, hatten nicht mal eine Steuernummer. Nun sollten sie an das Finanzamt eine Steuererklärung schicken.

Auf meinen Brief reagierte das Finanzamt nicht.

 
Für Steuererklärungen war ich nicht bevollmächtigt. Ich bat das Finanzamt Sp zukünftige Steuerbescheide direkt an die Miterben zu schicken. Das Finanzamt schickte weiter die Steuerbescheide an mich. Ich informierte das Finanzamt Sp. über Veränderungen in der Erbengemeinschaft. Drei Miterben waren verstorben. Ich teilte die Daten der neuen Miterben mit. Das Finanzamt hat den Brief wohl nur abgeheftet.
 

Drei Jahre später. ( insgesamt sieben Jahre später )

Vom Finanzamt Sp. kam ein Brief mit einem Steuerbescheid für die Erbengemeinschaft. Der Steuerbescheid für die Miterben war unverändert.
Das Finanzamt Sp forderte auch von den verstorbenen Miterben eine Steuererklärung.
Wochen danach bekam ich eine Mahnung vom Finanzamt Sp, meine Steuererklärung abzugeben. Meine Steuererklärung habe ich daraufhin an das Finanzamt Spandau geschickt. Das Finanzamt Spandau leitete meine Steuererklärung an das für mich zuständige Finanzamt St. weiter.
Für meine persönliche Steuererklärung war das Finanzamt Sp nicht zuständig.
In den folgenden Jahren schickte mir das Finanzamt Sp weiter die Steuerbescheide für die Erbengemeinschaft, ohne die Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben.
Die nächsten vier Jahre war für mich und das Finanzamt alles gut.
 

Vier Jahre später ( insgesamt elf Jahre später )

Ich erhob Einspruch gegen den neuen Steuerbescheid. Die Einkünfte und die Anteile der Miterben in dem Steuerbescheid stimmten nicht. Damit hatte ich das Finanzamt wieder aus dem Schlaf geweckt. Das Finanzamt teilte mir mit das die zu zahlenden Steuern geschätzt wurden. Wenn keine Steuererklärung abgegeben wird, muss man die vom Finanzamt geschätzten Steuern zahlen.

Dem Finanzamt teilte ich alle Daten per E-mail mit. Jedoch in Papierform eingereichte Steuererklärungen gelten als nicht abgegeben. 2011 wurde eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen eingeführt. Das Finanzamt forderte eine Feststellungserklärung im elster Formular.
Die Mitarbeiterin im Finanzamt drohte mit der Rechtsbehelfsstelle.

Beim Finanzamt läuft vieles automatisch ab. Wenn für die gemeinsamen Einkünfte ein anderes Finanzamt zuständig ist, als für den Beteiligten, übermittelt das Finanzamt der Gemeinschaft die Ergebnisse automatisch an die jeweilig zuständigen Finanzämter der Beteiligten. Die anteiligen Ergebnisse werden automatisch in die Steuererklärung der beteiligten Personen übernommen und fließen so mit in die individuelle Einkommensteuer der Beteiligten ein.

Was ist eine Feststellungserklärung?

Ich informierte mich bei google was eine Feststellungserklärung ist. Darin muss man angeben: Bezeichnung der Erbengemeinschaft, Empfangsbevollmächtigter, Art der Aufteilung der Einkünfte, Einkunftsart, Einkünfte, Feststellungsbeteiligte.

Bei www.elster.de muss man sich erst registrieren. Dafür benötigt man seine Identifikations- Nummer. Per E-Mail bekommt man von Elster eine Aktivierungs-ID. und ein paar Tage später per Post einen Aktivierungs-Code. Auf der Internetseite geht die Registrierung dann weiter. In das elster Formular trug ich auf vielen Seiten die geforderten Daten ein.

Das Finanzamt hat mich als Adressat für Steuererklärungen genutzt, obwohl ich mitgeteilt hatte das ich für Steuersachen nicht bevollmächtigt bin. Endlich nach elf Jahren hat das Finanzamt das zur Kenntnis genommen. Das Finanzamt forderte die Vollmacht von einem Empfangsbevollmächtigten. Als Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft konnte mich das Finanzamt als Ansprechpartner nutzen.

Um vom Finanzamt nicht mehr genervt zu werden habe ich den Anteil am geschlossenen Immobilienfond verkauft. Alle Miterben hatten sich dafür ausgesprochen.

Wenn die Gemeinschaft nicht mehr besteht, z.B. durch Verkauf des Gegenstands der Feststellung, muss man das dem Finanzamt mitteilen. Dann muss das Finanzamt Einzelbekanntgaben machen. Jedem Beteiligten ist der Gegenstand der Feststellung, die alle Beteiligten betreffenden Besteuerungsgrundlagen, sein Anteil, die Zahl der Beteiligten und die ihn persönlich betreffenden Besteuerungsgrundlagen bekannt zu geben.

Im Dschungel der Gesetze und des Steuerrechts.

Nach § 181 Abs. 2 AO ist eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abzugeben, wenn der Gegenstand der Feststellung teilweise zuzurechnen ist. Gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist jeder Feststellungsbeteiligte Erklärungspflichtig. Eine Feststellungserklärung ist in der von § 150 AO vorgesehenen Form abzugeben. Also nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck mit dem davon geforderten Inhalt.

Eine Erbengemeinschaft muss für Steuersachen einen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der ermächtigt ist, für sie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren zusammenhängen. Wenn keiner Empfangsbevollmächtigter sein will kann das Finanzamt einen der Beteiligten bestimmen. Auf meine Bitte die Steuerbescheide an jeden einzelnen zu schicken, wurde nicht eingegangen.

Ein Rentner ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn seine Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.xxx Euro nicht übersteigt. Bei Ehepaaren ist der Grundfreibetrag 16.xxx Euro. Einkünfte bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Nur für Einkünfte aus Vermietung von Immobilien muss man keine Steuererklärung abgeben wenn sie, wie in deisem Fall, unter 800 Euro liegen.

Wenn die Gemeinschaft nicht mehr besteht, z.B. durch Verkauf des Gegenstands der Feststellung, muss man das dem Finanzamt mitteilen. Dann muss das Finazamt Einzelbekanntgaben machen. Jedem Beteiligten ist der Gegenstand der Feststellung, die alle Beteiligten betreffenden Besteuerungsgrundlagen, sein Anteil, die Zahl der Beteiligten und die ihn persönlich betreffenden Besteuerungsgrundlagen bekannt zu geben.

Jedes Finanzamt hat das Recht von jedem eine Steuererklärung einzufordern. Wenn man keine Steuererklärung abgibt muss man die vom Finanzamt geschätzten Steuern zahlen. Wenn das Finanzamt nicht die Informationen bekommt, die es haben will, kann es auch eine Klage wegen Steuerhinterziehung erheben.

Finanzamt überfordert.

Diese Steuersache hat dem Finanzamt und mir nur Zeit und Geld gekostet. Festzustellen ob Steuern für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung von Miterben bezahlt werden müssen, überforderte das Finanzamt. Nach meinem Eindruck sind die Ursachen für Überforderung, ständig wechselnde Bearbeiter der Steuersache, die zu wenig Zeit haben um einen Durchblick zu bekommen. Außerdem wurde beim Finanzamt alles automatisiert. Aber Antwortbriefe schickt das Finanzamt immer noch per Post, nicht per E-Mail.