Rechtsstreit

Meine Erfahrungen sprechen nicht für den Rechtsweg.

Wie es zu einem Streit um eine Grundstücksgrenze kam.
Das Grundstück nebenan wurde verkauft. Der Käufer ließ auf dem Grundstück ein Reihenhaus bauen.
Dabei wurde auf bis zu 50 cm Breite Erde von meinem Grundstück weggebaggert.
 
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Zur Markierung der Grundstücksgrenze zog ich eine Schnur von Grenzstein zu Grenzstein. Der Bauherr schnitt die Schnur durch. Ich kaufte und spannte eine neue Rolle Band. Auch die neue Schnur schnitt er wieder durch. Er ließ mir mitteilen das ich sein Grundstück nicht mehr betreten darf. Offensichtlich gefiel ihm die reale Grenze nicht. Der Bauherr ließ sein Grundstück vermessen. Die vermessene Grenze wich in der Mitte der Grundstücke um 40 cm von der Schnur von Grenzstein zu Grenzstein ab. Die Vermessung war offensichtlich grob falsch oder manipuliert.
 
Deshalb ließ ich die Grenze noch mal vermessen. Die vermessene Grenze stimmte ziemlich genau mit dem überein was die Schnur von Grenzstein zu Grenzstein angezeigt hatte. Der Unterschied war: die Schnur kostete 12 Euro, die Vermessung 1200 Euro.
 
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Gegen meinen Protest ließ der Bauherr da wo Erde von meinem Grundstück abgegraben wurde Feldsteine zu einer Stützmauer aufstapeln. Meine Forderung den Steinwall zu versetzen und die abgegrabene Erde wieder aufzufüllen ignorierte er.  Auf der Grenzlinie grub ich Zaunpfähle ein. Die Zaunpfähle riss er wieder raus.  Bis hin zu meiner Garage ließ er ohne mein Einverständnis Erde wegbaggern. Wer nimmt ohne zu fragen ist ein Dieb. Einen Teil vom Zaun riss er einfach weg. Seinen Bauarbeitern verbot er mit mir zu reden.

 
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Der  Bauherr überschritt selbstherrlich die Grundstücksgrenze.
Er überschritt mit seinen Frechheiten auch meine persönliche Grenze. 
Ich beauftragte einen Rechtsanwalt. 

Der Rechtsstreit

In einem persönlichen Gespräch informierte ich einen jungen Rechtsanwalt vor Ort worum es ging. Der Bauherr lehnte die Forderungen die von meinem Anwalt formuliert wurden ab. Folglich reichten wir bei Gericht Klage ein.
 

18 Monate nach Einreichung der Klage war der erste Gerichtstermin.

Mein Anwalt erschien nicht. Ein mir fremder Anwalt erklärte mir das Herr X nicht mehr für die Kanzlei arbeitet. Weder mein Anwalt noch die Kanzlei hatte mich darüber informiert.

Dem Gericht lagen die Vermessungsunterlagen für 1200€ vor, aber mir schien weder die Richterin noch der neue Anwalt hatten die Unterlagen gelesen. Die Richterin forderte ein Gutachten. Die Vermessungsfirma war etwas verwundert, das sie dasselbe noch einmal begutachten sollte.

Der erste Gerichtstermin war frustriend für mich. In der Gerichtsverhandlung gefiel mir nicht das ich kaum Gelegenheit hatte den Sachverhalt zu schildern. Mein neuer Anwalt schien nicht zu wissen worum es ging. Die Richterin war vorwiegend damit beschäftigt ihren Text auf Band zu sprechen. Zwischendurch stellte sie beiden Parteien Fragen, die nur mit ja oder nein beantwortet werden konnten.

Der Bauherr beantragte die Klage abzuweisen. Klagen kann man nur gegen den Eigentümer. Er war inzwischen nicht mehr der Eigentümer. Die neuen Eigentümer hatten mit der Sache nichts zu tun. Deshalb wurde der Einspruch gegen die Klage vom Gericht abgewiesen.
 

7 Monate später fand die zweite Gerichtsverhandlung statt.

Die Richterin hatte den Fall an einen Kollegen, an einen "Berufsanfänger", abgegeben.
Der Richter ließ zuerst den Beklagten reden. Der trug in unterhaltsamer Art und Weise falsche Behauptungen vor und stellte mich als streitsüchtig dar. Der Richter fragte nicht nach ob das alles so stimmt. Mein neuer Anwalt hatte dem nichts entgegen zu setzen. Er schritt nur gegen Beleidigungen ein.
 
Der Beklagte konnte den Richter mit seinen Erzählungen (Märchen) auf seine Seite ziehen.
Der Richter stand immer in der Nähe des Beklagten ( also auf der Seite des Beklagten ). Gegenüber dem Beklagten äußerte der Richter, ich verstehe die Klage ja auch nicht. Er hielt alles für eine Bagatelle. Durch die Äußerungen des Richters ermuntert, stellte der Anwalt der Gegenseite den Antrag das Verfahren wegen Geringfügigkeit abzuweisen. Das lehnte der Richter jedoch ab.
 

Bei der Gerichtsverhandlung hatte ich wenig Gelegenheit etwas zur Sache zu sagen. Mein neuer Anwalt hatte offensichtlich keine Ahnung vom Sachverhalt. Es ging zu wie am Stammtisch. Wer am lautesten redete oder die unterhaltsamste Geschichte erzählte dem wurde zugehört. Das es um massive Grenzüberschreitungen, mit Sachbeschädigung, Landraub und Diebstahl ging kam vor Gericht gar nicht zur Sprache.

Der Gutachter trug vor das der Steinwall entfernt und zurückgebaut wurde. Das stimmte nicht. Der Steinwall wurde nur zu einer schöneren Steinmauer umgebaut. Der Richter reagierte auf meinen Einspruch nicht. Von meinem neuen Anwalt bekam ich keine Unterstützung. Er sagte nur das er diese (wichtige) Stelle im Gutachten wohl überlesen habe. ( Also hat er das Gutachten nicht gelesen. )

Auf Grund der Aussagen vom Gutachter ging der Richter davon aus das die Steinmauer nicht mehr auf meinem Grundstück ist. Tatsächlich ist sie bis heute noch da. Meine Forderung die Steinmauer zu entfernen betrachtete der Richter als erledigt. Zu meiner Verwunderung stimmte mein neuer Anwalt bereitwillig zu, meine Hauptforderung fallen zu lassen. Er konnte nur reagieren und nicht agieren weil er sich kein Wissen vom Streit angeeignet hatte. Auf meinen Einwand das die Steine immer noch auf meinem Grundstück liegen, meinte der Richter ich sollte mich an die neuen Nachbarn wenden. 

Der Anwalt der Gegenseite bediente sich einer Lüge.

Er behauptete, die Mauer ist vor Eingang der Klage zurückgebaut worden. Tatsächlich wurde sie nie zurückgebaut. Der Richter beschloss die neuen Eigentümer zu befragen, wann sie die Mauer zurückgebaut haben. Aus der Behauptung des Anwalts machte das Gericht einen Feststellungsantrag der Kläger. Warum musste der Anwalt seine Behauptung nicht beweisen?
 
Die Zeugen, die ich gar nicht haben wollte, aber für sie zahlen musste, sagten aus das sie die Feldsteinmauer nicht zurückgebaut aber verändert haben. Der Richter argumentierte, durch die Zeugenbefragung konnte nicht bewiesen werden von wem und wann die Mauer zurückgebaut wurde. Deshalb wies er die Forderung, die errichtete Feldsteinmauer zu entfernen und die abgegrabene Erde wieder aufzufüllen, ab. Der Anwalt der Gegenseite hatte mit seiner Lüge Erfolg.
 

Im Urteil stand

Der Beklagte hat Abgrabungen ohne Zustimmung der Beklagten vorgenommen. Der Richter hätte schreiben müssen:" Der Beklagte hat Abgrabungen ohne Zustimmung der Kläger vorgenommen." / Das zeigt auf welcher Seite der frisch gebackene Richter stand. Nach seiner Meinung klagte ich wegen Geringfügigkeiten. Im Urteil stand weiter : Der Beklagte hat durch die auf seinem Grundstück durchgeführten Bauarbeiten das Eigentum der Kläger rechtswidrig und schuldhaft verletzt. 
 

Ist Landklau vom Nachbarn geringfügig ? Ich sollte 66% des Rechtsstreits bezahlen und der Beklagte 33%. Der Bauherr hatte fast keine Kosten. Er forderte das was das Gericht von ihm gefordert hatte mit Erfolg von den Firmen die für ihn gearbeitet hatten.

Mein Vertrauen in den Rechtsweg war erschüttert.

Das Gericht ist keine Instanz der man sich anvertrauen kann. Anwälte und Gutachter lügen. Wer am besten Lügen und tricksen kann gewinnt. Richter und Anwälte beschäftigen sich nicht mit jedem Fall. Sie lassen sich von falschen Aussagen überzeugen wenn sie mit Unterhaltungswert und Witz vorgetragen werden. Vor Richtern hat es Erfolg den Gegner so schlecht wie möglich darzustellen.

Der Bauherr konnte ungestraft den Zaun vom Nachbarn beseitigen, dessen Erde abgraben und sich Land aneignen.

Es gibt einen Song mit der Aussage: Man muss ein Schwein sein ... 
Nach meinen Erfahrungen wäre es besser gewesen wenn ich die Steinmauer sofort eigenhändig von meinem Grundstück weg auf das Nachbargrundstück befördert hätte.
Tatsachen zu schaffen ist manchmal besser als den Rechtsweg zu gehen.

 

Aber Vorsicht beim Streit mit dem Nachbarn. Die aufgewühlten Emotionen kochen schnell hoch. Manchmal ist es besser sich mit Unrecht abzufinden als dem Recht hinterher zu laufen.

 

Der Grenzstreit kostete mich 3039 Euro.

Vermessung       1200,-  Euro
Gutachten           700,-   Euro
Gerichtskosten     209,-  Euro
Prozessgebühr     400,-   Euro
Anwaltskosten     430,-   Euro
Zeugen               100.-   Euro
 

Die Vermessung sollte gerichtstauglich als Beweis dienen. Weil der Anwalt die Unterlagen nicht hatte, kamen die Kosten für ein Gutachten hinzu. Der Anwalt war sein Geld nicht wert. Die Zeugen wurden mir vom Gericht aufgezwungen.